Montagezulage

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  • #14676
    HP

    Einem Lehrling im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe wird eine Montagezulage ausbezahlt. Laut KV haben Lehrlinge keinen Anspruch auf dien Montagezulage, die Auszahlung erfolgt daher freiwillig.

    Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen, ist die Montagezulage nur dann SV- und steuerpflichtig, wenn sie in den Verdienstbegriff aufgenommen sind (wie beispielsweise im KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe. Gilt dies auch für eine freiwillige Zahlung oder kann man in diesem Fall die Montagezulage unter den Begriff „Reísekosten“ SV- und steuerfrei auszahlen ?

    #20492
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo HP!

    Wenn der Lehrling keinen Anspruch darauf hat, bleibt noch die steuerfreie Auszahlung im Rahmen der Vereinbarung lt. Dienstvertrag. (nur für Betriebe bis 5 DN, oder mit Betriebsrat und Betriebsvereinbarung)

    Ansonsten kann noch im Rahmen der „Legaldefintion“ ausbezahlt werden.

    Habe den KV nicht gelesen, deshalb könnte im KV noch eine andere Rechtsmeinung stehen.

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