Montagezulage Eisen und Metallgewerbe

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  • #15188

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Im KV Eisen und Metallgewerbe ist die Montagezulage geregelt. Muss man diese Zulage auch für Überstunden zahlen? In den Grundlohn und in die Berechnung des Zuschlages gehört sie ja nicht hinein. Aber wie sieht es mit der Fortzahlung aus?

    Danke für eure Hilfe
    tomtom

    #21624

    Hallo!

    Wir arbeiten mit dem KV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie und haben ebenfalls eine Monatezulage. Die Monatezulage gilt pro Stunde, somit nicht nur für Normalarbeitsstunden an einem Montagetag, sondern auch für jede Überstunde die bei einer Montage entsteht.

    Lg Petra

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