MLT für im Haushalt Beschäftigte (Wien)

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  • #15953
    Viki
    Teilnehmer

      Hallo liebens Forum,

      ich bräuchte bitte Hilfe:

      In o.g. MLT gibt es Stundensätze für die DN, die nicht in die Hausgemeinschaft des AG aufgenommen sind. Aber wie viele Stunden dürfen diese Personen arbeiten ?
      Im MLT steht was von 238 Stunden, aber das wären ja 55 Std./Woche – ist das wirklich o.k.?
      Und ab wann werden dann Ü-Std. gerechnet ?
      Und wie ist das mit dem UZ, ist da wirklich die doppelte Basis heranzuziehen ?

      Ich bin für alle Informationen dankbar, ich blick nämlich grad nicht so ganz durch!

      LG
      Viki

      #23454

      Hallo Viki,

      die Arbeitszeiten ergeben sich aus dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Für die nicht in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstnehmer beträgt die Arbeitszeit maximal 86 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen, also durchschnittlich maximal 43 Wochenstunden. Die 55 Stundenwoche gilt nur für die in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstnehmer (max. 110 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen). Für Dienstnehmer, die noch nicht 18 sind, gelten andere Höchststunden (100 bzw. 80 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen).

      Eine Überschreitung dieses Stundenausmaßes ist nur in Ausnahmefällen zulässig und wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach ein Ausgleich in Form von Ruhezeit gewährt wird, sind diese Mehrarbeitsleistungen mit den im Mindestlohntartif geregelten Zuschlägen (50 % für Werktage und 100 % für Sonn- und Feiertage) auszuzahlen.

      Der Urlaubszuschuss beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses das zweifache oder das zweieinhalbfache des monatlichen Geldbezugs, dies ergibt sich ebenfalls aus dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz.

      LG
      Mathias

      #23453
      Viki
      Teilnehmer

        Hallo Mathias,

        vielen, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

        LG
        Viki

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