Hallo sandy!
Mittelpunkt der Tätigkeit ist OÖ., das ist korrekt.
Die Frage ist, ob die Tätigkeit in der „Zentrale“ in Wien eine vorübergehende ist oder eine „Versetzung“ ist.
Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Tätigkeit, wie ich jetzt vermute, kann mE 183 Tage lang ein nicht steuerbares Tagesgeld gem. § 26 Z 4 bezahlt werden.
Anspruch lt. KV tatsächlich nur mehr EUR 14,40 ab dem 13. Tag.
Da es sich bei diesem Beispiel aber um eine „große“ Dienstreise handelt (tägliche Heimfahrt nicht zumutbar) könnte mE das Tagesgeld auf steuerfreie (eigentlich: nicht steuerbare) EUR 26,40 „aufgefettet“ werden.
Zur Sicherheit könntest du eine schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG richten.
LG