Mittelpunkt der Tätigkeit

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  • #15160

    Unser Außendienstmitarbeiter (Geschäftsführer)hat seinen Dienstort in OÖ die Betriebsstätte liegt in Wien.
    D.h. Mittelpunkt der Tätigkeit ist OÖ


    >richtig?
    Aber er ist zur Zeit seit Jänner mindestens 4-5x in der Woche am Dienstort Wien am wochenende fährt er wieder nach OÖ.
    Wird da nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit automatisch Wien oder erst nach einem halben Jahr.
    Und wie sieht es aus ab dem 13 Tag? Nur mehr lt. KV steuerfreie Betrag von € 14,40?
    Danke für eure Hilfe

    #21572

    Hallo sandy!

    Mittelpunkt der Tätigkeit ist OÖ., das ist korrekt.
    Die Frage ist, ob die Tätigkeit in der „Zentrale“ in Wien eine vorübergehende ist oder eine „Versetzung“ ist.
    Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Tätigkeit, wie ich jetzt vermute, kann mE 183 Tage lang ein nicht steuerbares Tagesgeld gem. § 26 Z 4 bezahlt werden.
    Anspruch lt. KV tatsächlich nur mehr EUR 14,40 ab dem 13. Tag.
    Da es sich bei diesem Beispiel aber um eine „große“ Dienstreise handelt (tägliche Heimfahrt nicht zumutbar) könnte mE das Tagesgeld auf steuerfreie (eigentlich: nicht steuerbare) EUR 26,40 „aufgefettet“ werden.

    Zur Sicherheit könntest du eine schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG richten.

    LG

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