Mitbestimmung des Arbeitgebers bei Urlaubsverbrauch

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von Roland.
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  • #16380

    Hallo,
    ich habe von einem Personalisten folgendes erfahren:
    Wenn ein Mitarbeiter eine gewisse Anzahl offenen Urlaub hat, also auch Resturlaub, dann darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubsverbrauchs zu 50% bestimmen; den Mitarbeiter sozusagen zwingen…
    Ich selbst arbeite im Personalwesen, finde aber keine Rechtsgrundlage dafür…

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Danke
    Sabine

    #24294

    Hallo Sabine!

    Kein „Zwang“, denn Urlaub ist immer Vereinbarungssache.

    Gemeint ist § 4 Abs. 1 UrlG:

    § 4. (1) Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.

    LG

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