Mitarbeitervorsorge bei Versicherungen ! (Gehaltsumwandlung)

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  • #13487

    Hallo Team,

    ich habe eine bestimmte Anfrage:

    Man kann durch das sog. Gehaltsumwandlungssystem, welche schon ziemlich viele Versicherer anbieten, sog. Lohnsteuer sparen:

    Nach meiner Erkenntnis ist das aber nicht ganz so:

    Ein Vorsorgebetrag wird in der Personalverrechnung, so nehme ich an, genauso behandelt wie z.B. ein Gewerksschaftsbeitrag, d.h.

    er vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage einerseits,
    wird aber brutto für netto nach SV-Beitrag, Lohnsteuer abgezogen ??

    Würde dringend eine Antwort brauchen, ev. mit Beispiel !

    Danke im voraus für die Hilfe

    Roswitha

    #17762
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Roswitha!

      Im Buch PV in der Praxis ist im Kapitel abgabenfreie Bezüge so einiges abgehandelt.
      Aber es gibt grundlegende Unterschiede zum Gewerkschatsbeitrag:

      Der Gewerkschaftsbeitrag erhöht nicht Dein Jahressechstel, ist nicht im Brutto, nicht für Bemessung der Abfertigung.

      Bei der Berechnung des monatlichen Anteils von jährlich max. € 300,- gibt es zwei Varianten:
      1. 300/12 = 25,00 = 12 x lfd für Jahressechstel 🙂
      2. 300/14 = 21,43 = 12 x lfd, 2 x SZ,

      Je nachdem, ob Du das „13. und 14.“ mit einbeziehst, kommen andere Jahreswerte heraus.
      Wie behandelst Du die Bemessungsgrundlage für die Mehr- und Überstunden? Mit oder ohne Gehaltsumwandlung?

      Ich handhabe es bei der Abrechnung folgendermaßen. Z.B.
      3000,- Gehalt,- + 25,- Sachbezug Zukunftssicherung
      BemG SV = 3000,
      LSt 3000,- minus SV = Lst BemG.

      Grüsse
      Martin

      P.S. Pass auf, das Du wirklich nur richtige Zukunftssicherung „frei“ abrechnest. Manchmal weiß der Klient/Versicherungsvertreter nicht was später bei der LV frei/pflichtig zu rechnen ist.

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