Zu dem Fall von Anita wegen Mischberechnung der Sonderzahlung im Handel, wäre ich auch der Meinung von Anita gewesen.
Es hat da eine OGH Entscheidung wegen Mischberechnung von Lehrzeitende und Angestellenverhältnis gegeben.
Die Tendenz entwickelt sich zur Mischberechnung und wird durchaus empfohlen.
Die Stichtagsberechnung soll so verstanden werden, daß Gehaltserhöhungen bei der SZ berücksichtigt werden müssen.
Eine höchstgerichtliche Judikatur gibt es aber leider dazu nicht.
Früher habe ich auch immer die Stichtagsberechnung gemacht. Aber da ich jetzt ständig von der Mischberechnung gelesen habe, mache ich diese.
Wie sehen sie das?