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svnu.
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19.1.2009 um 18:41 Uhr #14848
Hallöchen an alle!
Insbesondere an Fr. Ortner, falls ich eine Chance habe, dass sie das hier liest.Ich war auf Ihrem Seminar zu den Neuerungen 2009 in Wien.
Wir haben ein wenig geplaudert, u.a. über Dienstnehmer, die nur wegen der Versicherung angemeldet werden, zumeist knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.
So kann es leicht passieren, wenn die neuen Grenzen festgesetzt werden, dass der Betrag unter die Geringfügigkeitsgrenze rutscht. So auch mir einmal passiert-wobei ich mir nicht weiter Gedanken gemacht habe, da ich eben das, was Fr. Ortner mir bestätigte, schon einmal gehört habe: die sind nicht zwangsläufig anzupassen, nur weil sie unter die Geringfügigkeitsgrenze gerutscht sind- und trotzdem kann man den Dienstnehmer weiter zu dieser Bemessung vollversichern.Nun rief damals just in meinem Urlaub eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse an, die meinen Chef darüber aufklärte, dass in dem Fall der Betrag „natürlich“ anzupassen sei- er hats durchgeführt und sich darüber geärgert und mir das dann auch kundgetan. Ich meinerseits habe mich über mich selbst geärgert, da ich offensichtlich die Änderung/Abschaffung dieser Möglichkeit versäumt hatte und nahm das zur Kenntnis.
Fr. Ortner versicherte mir, dass das eben nicht so sei- Aufgrund eines sicher schon 25 Jahre alten Erlasses/Verordnung, die eben nie jemand geändert hätte.Liebe Kollegen! WER kann mir sagen, um welche VO es sich handelt (Kennzahl usw,Link oder ähnliches…) bzw. wo ich das finde!? Trotz intensiver Recherche find ich die Stelle einfach nicht, ist ja auch schon ein paar Jährchen her, aber das muss ja irgendwo zu finden sein!BITTE um zahlreichen Einsatz!! (und bei der GKK bekommt man für 20 Anfragen sowieso mittlerweile 20 verschiedene Antworten…nichtmal auf den Hauptverband ist wirklich noch Verlass.)
Ich hätte das gerne bewiesen (natürlich auch wegen meinem gekränkten Lohnverrechner-Ego), da ich u.a. für einen Softwarehersteller arbeite und dieses Thema nicht unerheblich ist, zumal viele unserer Kunden verlangen, dass das Programm die Beträge automatisch nur „geringfügig versichert“ wenn unter der Grenze bzw. umgekehrt vollversichert, wenn über diesem Betrag (wobei- liebe Kollegen/-innen! Da hätten Sie keine Freude dran, glauben Sie mir, wenn das Programm hier von alleine Meldungen durchführt und Abrechnungen macht, die Sie garnicht beabsichtigt hatten bzw. müssen jetzt Korrekturen und Stornierungen vornehmen für Abrechnungen und GKK-Meldungen…das wär ein Chaos).
Besten Dank im Voraus
Eure diesbezügl. leicht verzweifelte Kollegin
Sonja24.1.2009 um 22:07 Uhr #20865Hallo Sonja!
Ich habe wegen deiner Anfrage Familie Ortner kontaktiert.
Wenn du deine Telefonnummer an roland.puehringer2@liwest.at schickst, werden sie sich bei dir melden.LG
25.1.2009 um 15:55 Uhr #20866Hallöchen!
Vielen lieben Dank für die Intervention!!
Ich werde ein kurzes mail schreiben;
Ich hatte letzte Woche allerdings eine Prüferin, die ich fragen konnte, und sie hat mir das rausgesucht. Wenn ich wieder in der Firma bin, schreibe ich Euch die genaue Stelle und Wortlaut rein, für die, die es auch interessiert.
Sie meinte allerdings auch, dass es nicht eindeutig bzw. offensichtlich formuliert sei. Wenn man nicht wisse, wonach zu suchen ist, würde man fast nicht erkennen, in welchen Bezug der Paragraph zu stellen ist.
Ich hatte nur noch keine Zeit (wem erzähl ich das, Jänner!…..), mir das anzuschauen. Wenns also ein bissl länger dauert, nicht bös sein;))Danke nochmal
und liebe Grüsse!
Sonja G -
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