Militärdienst im Ausland

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  • #14444

    Liebes Forum!

    Ich habe folgendes Problem.
    Wir haben einen türkischen Arbeitnehmer, der für ca. 4-5 Wochen in der Türkei zum Bundesheer muss (Einberufungsbefehl erhält er erst).
    Wie muss ich in diesem Fall vorgehen?
    Unbezahlter Urlaub, Kündigung Arbeitnehmer ……??

    Bitte um Lösungsvorschläge
    Lukow

    #19959

    Also aus dem Bauch raus *Blick zu den anderen Spezialisten*, sehe ich keinen Unterschied zu ienem Inländer, da auch auf den türkischen Arbeitnehmer östterreichsiches Recht anzuwenden ist.
    D.h. keine Kündigung, sondern Ende Entgeltbezug mit Einberufungstag, arbeitsrechtliches DV bleibt weiterhin erhalten.

    LG
    Stefan

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