Hallo,
im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen wurden in unserer Firma neue Regeln zu Nutzung von Mietwagen aufgestellt.
Diese schreibt vor das der Mietwagen nur dienstlich genutzt werden darf und private Fahrten untersagt sind.
Hierzu zählen u.a. auch die Fahrten zum Essen bei mehrtägigen Dienstreisen (auch im Ausland).
Für mich stellen sich nun die Fragen
– ist die Fahrt zum Essen bzw. Einkaufen während einer mehrtägigen (-wöchigen) Dienstreise als „privat“ anzusehen?
– wie soll ich der Regelung entsprechend den Weg zur Nahrungsaufnahme bewältigen?
– hat der „private“ Anteil der Nutzung eines Mietwagens während der Dienstreise eine (lohn-)steuerliche Bewandnis?