Liebes Forum,
ich habe die Anfrage erhalten das eine Dame in einer Privatschule /Montessori anfängt und dort am Vormittag als Lehrerin beschäftigt wird und am Nachmittag als Hortpädagogin (wo eine geringere Qualifikation erforderlich ist).
Anzuwenden sind der Mindestlohntarif für Private Bildungseinheiten für die Tätigkeit als Lehrerin und der Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen in privaten Kinderbetreuungseinheiten für die Tätigkeit als Hortpädagogin.
Die Frage ist nun, ob sie zwei Dienstverträge braucht, oder einen, der beide Varianten abdeckt.
Oder muss man nach dem höheren KV gehen und die geringere Qualifikation nach der höheren Qualifikation bezahlen.
Das ist sehr wichtig, da die Schule nicht viel Geld hat und überall sparen muss.
Ich würde sagen, es reicht ein Dienstvertrag und man rechnet den Vormittag als Lehrerin nach Lehrverpflichtung ab und den Nachmittag als Hortpädagogin nach vereinbarten Stunden – also es besteht der Monatliche Bezug aus einer Mischberechnung!
Was meint ihr? Bräuchte in diesem Fall wirklich Eure Hilfe, da es ja auch um die Bildung der Kids geht! ❗ ❗ ❗ ❗ ❗
Danke und LG Birgit