Meldungen iVm Wochengeld und Karenz

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  • #16124

    Bräuchte mal wieder fachkundigen Rat:

    Bislang hatte ich keine großen Probleme mit den diversen Meldungen rund um Mutterschutz und Karenzurlaub. Seit wir aber verstärkt mit mehr als nur einer Landes GKK zu tun haben, wird das ständig undurchschaubarer. Bislang haben wir mit Antritt des Karenzurlaubs meist noch keine Abmeldung übermittelt – sondern zunächst nur die „Nullabrechnungen“ mit denen nur die MV-Beiträge abgeführt werden. Erst dann bei Karenzantritt haben wir die eigentliche Abmeldung mit Grund „Karenz n. MSchG“ erstellt und übermittelt. Seit einiger Zeit verlangen einige GKKs (nicht alle) diese Abmeldung schon beim Antritt des Mutterschutzes – allerdings konnte ich keine durchschaubare Logik dahinter erkennen wann dies notwendig ist und wann nicht?

    Genau das gleiche gilt dann, wenn eine DN die ich zuvor mit Grund Karenz abgemeldet habe, das DV dann aber irgendwann aufgelöst wird und ihr meist noch einige Tage UE ausbezahlt werden sollen. Auch hier habe ich schon so ziemlich jede denkbare Variante gehört die bei diesem „fiktiven“ Wiedereintritt gemeldet werden soll bzw. muss.

    Danke schon mal.

    #23798

    Hallo,

    vielleicht war die Mitarbeiterin geringfügig beschäftigt und hat deshalb keinen Anspruch auf Wochengeld? Dann muss die Ende-Entgelt-Meldung mit dem letzten Tag vor Beginn der Schutzfrist erfolgen. Allerdings endet auch gleichzeitig die BV-Pflicht; es gibt in diesem Fall keine fiktive BV während der Schutzfrist.

    Besteht Anspruch auf Wochengeld, ist zu Beginn der Schutzfrist nur die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld an die GKK zu übermitteln und diese ersetzt die Meldung über die Unterbrechung des Entgeltanspruchs für die Dauer des Wochengeldbezugs. Die Ende-Entgelt-Meldung erfolgt dann erst mit Ende der Schutzfrist. Eine GKK, die anderes behauptet, würde ich einmal auf den ersten Absatz der Seite 105 des Arbeitsbehelfs verweisen.

    Nähres ist auch hier zu finden (auch zum Thema Urlaubsersatzleistung):
    http://www.ooegkk.at/portal27/portal/dgooegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=68785&p_tabid=3&p_pubid=130060
    http://dienstgeber.ooegkk.at/mediaDB/545829_Karenz-Varianten_An-Abmeldung.pdf

    LG
    Mathias

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