Bräuchte mal wieder fachkundigen Rat:
Bislang hatte ich keine großen Probleme mit den diversen Meldungen rund um Mutterschutz und Karenzurlaub. Seit wir aber verstärkt mit mehr als nur einer Landes GKK zu tun haben, wird das ständig undurchschaubarer. Bislang haben wir mit Antritt des Karenzurlaubs meist noch keine Abmeldung übermittelt – sondern zunächst nur die „Nullabrechnungen“ mit denen nur die MV-Beiträge abgeführt werden. Erst dann bei Karenzantritt haben wir die eigentliche Abmeldung mit Grund „Karenz n. MSchG“ erstellt und übermittelt. Seit einiger Zeit verlangen einige GKKs (nicht alle) diese Abmeldung schon beim Antritt des Mutterschutzes – allerdings konnte ich keine durchschaubare Logik dahinter erkennen wann dies notwendig ist und wann nicht?
Genau das gleiche gilt dann, wenn eine DN die ich zuvor mit Grund Karenz abgemeldet habe, das DV dann aber irgendwann aufgelöst wird und ihr meist noch einige Tage UE ausbezahlt werden sollen. Auch hier habe ich schon so ziemlich jede denkbare Variante gehört die bei diesem „fiktiven“ Wiedereintritt gemeldet werden soll bzw. muss.
Danke schon mal.