Meldung Nachtarbeit

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Jahren von Dani S. aktualisiert.
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  • #26601
    Dani S.
    Teilnehmer

      Hallo Ihr Lieben!

      Habe jetzt neu mit Schwerarbeit/Nachtarbeitsmeldungen zu tun.

      Mein Klient ist ein Pflegebetrieb mit Diplompflegern und Pflegehelfern und -assistenten. Wenn ich das richtig gesehen habe, muss ich diese mit Ziff. 4 lt. Schwerarbeitsverordnung melden.

      Muss ich für die Nachtarbeit auch noch extra etwas melden? Leider finde ich dazu nichts genaues. Wäre sehr froh, wenn Ihr mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen könntet.

      Vielen Dank. LG Daniela

      #26623
      Martin
      Teilnehmer

        Meldung Nachtarbeit reicht.

         

        LG
        Martin

        #26629
        Dani S.
        Teilnehmer

          Hallo Martin!

           

          Danke für Deine Antwort. Leider bin ich nun vollends verwirrt.

          Es arbeiten nicht alle auch in der Nacht und die Nachtarbeit muss ich doch nur melden, wenn es mehr als sechs Nächte waren, oder? Mit welchem Paragrafen melde ich das dann?

           

          Danke vielmals.

          LG Daniela

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