Mehrstundenauszahlung bei Austritt

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Mehrstundenauszahlung bei Austritt

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #13473

    Eine DN Teilzeit tritt mit 31-05-06 aus. Sie hat noch 19 Mehrstunden die nicht mehr als ZA ausgeglichen werden können. Im KV steht (für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer liegen Überstunden erst vor, wenn mit den tatsächlich geleistetn Arbeitsstunden, die für die vollbeschäftigten Arbeitnehmer geltende wöchentliche Arbeitszeit überschritten wurde) Muss ich diese nun mit dem Zuschlag von 50% auszahlen, nicht oder?

    Danke im Voraus

    #17715

    falls jemand im Forum ist, der sich damit auskennt bitte ich um Anwort.

    Da im Arbeitszeitgesetz §19e nichts über Teilzeit steht

    #17716

    Guten Abend!

    Auch für Teilzeitbeschäftigte ist gem. § 19e AZG ein Zuschlag von 50% für das Stundenguthaben auszubezahlen.
    Es sei denn, der KV verweigert ausdrücklich diesen Zuschlag (da kann ein KV die Situation des AN schlechter stellen – siehe § 19e Abs. 2 AZG).

    Diese Rechtsansicht wurde jüngst wieder vom OGH im Fall eines Altersteilzeitbeschäftigten bestätigt – siehe dazu OGH 9 ObA 82/05g vom 30.09.2005.

    Liebe Grüße

    #17717

    also doch.

    Danke für die Hilfe!!!!!!!

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.