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- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 14 Jahren, 7 Monate von
Karin86 aktualisiert.
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8.3.2011 um 9:31 Uhr #15976
Liebe Mitglieder,
eine Angestellte bei einem Zahnarzt (in Wien) ist mit 30 Std/Woche angemeldet. Die Angestellte hat Anfang März zusätzlich zu den Normalstunden einmal von 20 bis 02 Uhr früh gearbeitet.
Da es sich um keine Überstunden handelt, stellt sich mir nun die Frage, ob ich trotzdem einen 100 % steuerfreien Zuschlag ausbezahlen darf? (Im KV für Angestellte bei Zahnärzten ist der 100 %ige Zuschlag bei Nachtdienst, wenn Überstunden, vorgesehen).
Oder darf ich überhaupt nur einen 25 %igen Zuschlag ausbezahlen?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort und wünsche euch einen schönen Faschingsdienstag!
lg Karin
9.3.2011 um 16:40 Uhr #23505Hallo Karin!
Warum sollen das keine Überstunden sein (NAZ der Vollzeitkräfte wurde dadurch sicher überschritten!)?
LG
10.3.2011 um 9:32 Uhr #23506Lieber Martin,
die tägliche NAZ wird natürlich überschritten. Aber ist es nicht so, dass die Stunden bis zur Grenze der NAZ Mehrstunden mit 25 %-Zuschlag sind, und alles darüber hinaus Überstunden?
zB tägliche Normalarbeitszeit der TZ-Beschäftigten: 5 Stunden, Überstunde ab 9. Stunde
Arbeit am Mittwoch: 09:00-14:00 und 20:00-02:00 = 11 Stunden, somit 5 Normalstunden, 4 Mehrstunden, 2 Überstunden????
lg Karin
10.3.2011 um 14:52 Uhr #23507Hallo Karin!
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber da gibt’s eine Entscheidung im Handel, wonach alle jene Stunden, an denen die Vollzeitkräfte nicht mehr arbeiten, als Überstunde gewertet werden müssen. Dies ist mE zwar nicht 100%ig einzusehen, aber genau diese Konstellation hättest du in deinem Beispiel, weil vermutlich die Vollzeitkräfte zu dieser Zeit nicht mehr arbeiten.
Weiters müsste man sich den KV im Detail ansehen (gibt’s da einen?), um dein Beispiel richtig aufzulösen.LG
10.3.2011 um 15:19 Uhr #23508Hallo Karin,
auch ich rechne viele Zahnärzte ab … somit zu deiner Frage1) siehe § 7 Punkt 2 des Kollektivvertrages – die Zeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit (also ab 20.00 Uhr) sind mit einem Zuschlag von 100 % zu vergüten.
Das heisst also, dass auch im Falle von Mehrstunden, da die DN keine 40 Std./Woche hat, sie einen 100%igen Zuschlag erhält. Ich nehme dafür die Lohnart für SFN-Stunden. Du musst beim Lohnverrechnungsprogramm nur aufpassen, dass dieses den Stundensatz nicht hochrechnet auf 40 Std. (wie zB BMD), sondern den aktuellen Stundensatz (Gehalt + Gefahrenzulage : Wochenstunden : 4,33) nimmst – auch für den Zuschlag.Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
LG Gabriele11.3.2011 um 8:51 Uhr #23509Liebe Gabriele, lieber Roland!
Vielen Dank für eure Antworten! Jetzt hab ich alles verstanden. 🙂
Schönes Wochenende!!!
lg Karin
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