Mehrstunden Einrechnung in die SZ ?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Roland.
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  • #13823

    Liebe Forumleser !

    Bin mir immer nicht ganz sicher, wie das mit den Mehrstunden läuft. Teilzeitarbeitskraft KV Friseuere hat einmal 24 MA ausgezahlt bekommen. muß ich diese in die SZ miteinrechnen ?

    Bzw KV Handel muß ich hier die Mehrstunden in die SZ miteinrechnen ?

    Danke LG susi

    #18606

    Hallo Susi!

    Auszug aus KV Handels-ARBEITER (dieselbe Regelung steht übrigens auch im Angestellten-KV):
    Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.

    Bei der Urlaubsbeihilfe steht dieselbe Regelung, somit ist die MA einzurechnen.

    Zum Thema Friseure kann ich leider nichts sagen, weil ich keinen KV habe. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier die MA in die SZ (in welcher Form auch immer) einzurechnen ist.

    Schöne Grüße

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