Hallo Susi!
Auszug aus KV Handels-ARBEITER (dieselbe Regelung steht übrigens auch im Angestellten-KV):
Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.
Bei der Urlaubsbeihilfe steht dieselbe Regelung, somit ist die MA einzurechnen.
Zum Thema Friseure kann ich leider nichts sagen, weil ich keinen KV habe. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier die MA in die SZ (in welcher Form auch immer) einzurechnen ist.
Schöne Grüße