Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeiter im KV Bauhilfsgewerbe. Er arbeitet immer 20 h / Woche bei meinen Klienten und das seit Jahren. Immer 5 Tage je 4 Stunden. Jetzt kommt es das erste Mal vor, dass er in einem Monat an 3 Tagen 8 Stunden am Tag bearbeitet hat. Da das eine Ausnahme ist, wird sich das nicht mehr wiederholen. Für mich klar, die 3 x 4 h mehr sind Mehrstunden. Ich habe im KV Bauhilfsbewerbe nichts über Mehrstundenentlohnung gefunden. Jetzt weiss ich nicht, ob es da diesen Mehrstundenzuschlag gibt oder ob ich ganz normal die 12 Mehrstunden mit den Stundenlohn abrechnen kann.
Kann mir da jemand helfen? Herzlichen Dank.
lg
Petra