Mehrstunden

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  • #14537

    Liebes Forum,

    Mehrstunden sind lt. KV mit 50% Zuschlag zu verrechnen.
    Wenn dies seit Jahren nicht erfolgte und nach mehrmaliger Aufforderung ebenso nichts passierte, wäre das ein Grund für einen berechtigten Austritt??

    Ich danke im Voraus für Eure Hilfe.

    LG und einen schönen Tag noch.

    #20171

    Hallo haribofan,

    meines Erachtens: Ja, allerdings sollte ein Nachfristsetzung schriftlich vorhanden sein.

    Es handelt sich dabei um eine Schmälerung des zustehenden Entgelts, das eine vorzeitigen Austritt als berechtigt erscheinen lässt.

    LG
    Stefan

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