mehrere Dienstverhältnisse

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  • #13587

    Eine DN ist mit 40 Stunden pro Woche bei Firma A gemeldet. Die Firma B möchte sie als Urlaubsvertretung für 2 Wochen je 15 Stunden pro Woche anmelden. Geht das?

    Danke Susi

    #18029

    Hallo Susi!

    Zu diesem Thema führt Rauch in seinem Buch „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ folgendes aus:

    Bei einer Beschäftigung des AN bei mehreren AG dürfen gemäß § 2 Abs. 2 AZG die einzelnen Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit nicht überschreiten. Das Verbot verletzt jener AG, bei dem die höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird. Die Überschreitung der Höchstgrenze bewirkt die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit jenes Arbeitsverhältnisses, bei dem die Arbeitszeit überschritten wird.


    Strafbestimmung gibt’s auch, siehe untenstehender Paragraph aus dem AZG:

    § 28. (1) Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die

    1. Arbeitnehmer über die Höchstgrenzen der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 2, § 7, § 8 Abs. 1, 2 oder 4, § 9, § 12a Abs. 5, § 18 Abs. 2 oder 3, § 19a Abs. 2 oder 6 oder § 20a Abs. 2 Z 1 hinaus einsetzen;

    2. bi 9. …….

    sind, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 20 Euro bis 436 Euro zu bestrafen.

    LG und schönen Abend

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