Hallo Petra!
Für eine (halbwegs) zuverlässige Aussage bezüglich des Zuschlags zu geben, ist es notwendig, die Details in diesem Fall zu kennen, wie z.B.
gibt es eine Durchrechnung oder ev. Gleitzeitvereinbarung.
Aber du schreibst ja, dass die Stunden zuschlagspflichtig sind (sofern ich das richtig verstanden habe) – somit ist auch ZA im Verhältnis 1 : 1,25 zu gewähren.
Lese dazu bitte das Kapitel 16.2.2.2 aus dem „großen“ Ortner, Stand 1.1.2008.
Was dann im Endeffekt für euch günstiger ist, musst du wohl selbst entscheiden.
Empfehlen würde ich als Fachliteratur: Prof. Schrank, AZG-Kommentar, Linde Verlag Wien
Da stehen sehr viele Antworten bez. Arbeitszeit drin.
LG