Mehrarbeitszuschlag – Teilzeitbeschäftigung

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  • #14825

    Hallo!

    Ich bin neu hier und hätte folgende Frage:

    Eine Dienstnehmerin ist mit 25 Stunden angemeldet, und hat ca. 180 Mehrstunden aufgebaut. Diese Mehrstunden sollten nun abgerechnet werden.
    Welche Variante wäre günstiger:

    1) Normale Auszahlung mit Mehrstunden (Zuschlag von 25 % fällt an)
    2) Erhöhung der Stundenanzahl und nach Verbrauch der Mehrarbeitsstunden wieder Rückmeldung auf die derzeitige Arbeitszeit

    Die Auszahlung der Mehrarbeitsstunden soll verteilt über mehrere Monate erfolgen. Hat jemand einen besseren Vorschlag?

    Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand behilflich sein könnte. Vielen Dank schon im Voraus!

    Lg

    #20808

    Hallo Petra!

    Für eine (halbwegs) zuverlässige Aussage bezüglich des Zuschlags zu geben, ist es notwendig, die Details in diesem Fall zu kennen, wie z.B.
    gibt es eine Durchrechnung oder ev. Gleitzeitvereinbarung.
    Aber du schreibst ja, dass die Stunden zuschlagspflichtig sind (sofern ich das richtig verstanden habe) – somit ist auch ZA im Verhältnis 1 : 1,25 zu gewähren.
    Lese dazu bitte das Kapitel 16.2.2.2 aus dem „großen“ Ortner, Stand 1.1.2008.

    Was dann im Endeffekt für euch günstiger ist, musst du wohl selbst entscheiden.

    Empfehlen würde ich als Fachliteratur: Prof. Schrank, AZG-Kommentar, Linde Verlag Wien
    Da stehen sehr viele Antworten bez. Arbeitszeit drin.

    LG

    #20809

    Danke Roland für deine rasche Antwort!

    Lg

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