Mehrarbeitszuschlag ab 1.1.08

Startseite Foren Laufender Bezug Mehrarbeitszuschlag ab 1.1.08

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • #14365

    Hallo,

    bezgl. des MA-Zuschlages stellen sich für mich folgende Fragen:

    Ein Arbeiter (25 Std./Woche, Std.Lohn, kein KV) arbeitet meistens mehr als seine vereinbarte Stundenanzahl und bekommt diese auch jedes Monat 1:1 ausbezahlt. Muß ich für diese Mehrstunden auch zusätzlich einen 25 %igen Zuschlag zahlen?

    Eine Angestellte (20 Std./Woche Mo – Do, kein KV),Gleitzeit. Gilt hier auch die 3-monatige Verbrauchsfrist?

    Wäre für Hilfe sehr dankbar.

    LG
    Brigitte

    #19762

    Hallo Brigitte!

    Meiner Meinung nach kommt der MA-Zuschlag bei Auszahlung immer zum Ansatz. Es wäre in diesem Fall sicher klug das Arbeitsausmaß des Arbeiters zu erhöhen, damit der Zuschlag nicht bezahlt werden muss. Jedoch ist diese Änderung unbedingt schriftlich und im Vorhinein vorzunehmen.

    Schöne Grüße
    Caroline

    #19763

    Hallo Brigitte, hallo Caroline!

    Wenn einem Arbeiter bisher regelmäßig Mehrstunden abgerechnet wurden, dann sind diese künftig mit einem 25%-Zuschlag abzugelten.
    Vermeiden kann man dies, indem man – wie Caroline schon bemerkt hat – die wöchentliche Normalarbeitszeit den Gegebenheiten anpasst (also erhöht) und dies unbedingt vorher schriftlich vereinbart.

    Zur 2. Frage betreffend Gleitzeit:
    Wenn es eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung gibt (!), dann kann der Durchrechnungszeitraum auch weit über die 3 Monate hinaus vereinbart werden (beispielsweise auf ein Kalenderjahr).

    Soweit mein Beitrag zu diesem Thema.

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #19764

    Hallo Caroline+Wolfi,

    danke für eure Hilfe – hätte aber noch eine Frage bez. schriftliche Gleitzeitvereinbarung:

    Für unseren Betrieb gibt es keinen KV und keinen Betriebsrat. Genügt es, wenn die Gleitzeitvereinbarung im Dienstvertrag dokumentiert ist?
    🙄
    LG
    Brigitte

    #19765

    Hallo Brigitte!

    § 4 /(2) AZG bestimmt: Die gleitende Arbeitszeit muß durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden (Gleitzeitvereinbarung).

    Einen sehr ausführlichen Kommentar dazu kann man in einem brandneuen Buch von Linde finden: „Arbeitszeitgesetze – Kommentar“ von F. Schrank.

    LG

    #19766

    Hallo Roland,

    ich bedanke mich für deine Hilfe.

    Schöne Grüße
    Brigitte

    #19767

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.