Hallo Brigitte, hallo Caroline!
Wenn einem Arbeiter bisher regelmäßig Mehrstunden abgerechnet wurden, dann sind diese künftig mit einem 25%-Zuschlag abzugelten.
Vermeiden kann man dies, indem man – wie Caroline schon bemerkt hat – die wöchentliche Normalarbeitszeit den Gegebenheiten anpasst (also erhöht) und dies unbedingt vorher schriftlich vereinbart.
Zur 2. Frage betreffend Gleitzeit:
Wenn es eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung gibt (!), dann kann der Durchrechnungszeitraum auch weit über die 3 Monate hinaus vereinbart werden (beispielsweise auf ein Kalenderjahr).
Soweit mein Beitrag zu diesem Thema.
Liebe Grüße
Wolfi