Hallo! Hier eine Frage an die Praktiker…
Jetzt unterrichte ich schon seit 3 Jahren PV und irgendwie steh ich momentan auf der Leitung 😯 – weil ich teilweise Beispiele mit unterschiedlichen Lösungen vor mir habe:
Nehmen wir an im KV steht folgendes zu den Überstunden (bei einer 38,5 h):
„Überstundenarbeit liegt bereits dann vor, wenn die tägliche Arbeitszeit von 9 h oder die wöchentliche Arbeitszeit von 40 h überschritten wird“.
Das mit den 9 h ist vollkommen klar, aber ich steh wie gesagt auf der Leitung wegen der 40h woche: z.B. wenn ich jetzt während der ersten tage schon soviele Überstunden geleistet habe, dass am do schon die 40 h arbeitszeit (inkl. MA + Überstunden der ersten Tage) erreicht worden ist, kann dann am Freitag noch Mehrarbeit anfallen? (in jenem Fall, wo in den ersten Tagen z.b. nur 1 h MA angefallen ist)
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt
LG
Julia