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  • #15277

    Morgen,

    KV Rechtsanwaltsangestellte in Wien

    Sonderzahlungen in Höhe eines vollen Monatsgehaltes. Sind jetzt Mehrarbeitsstunden mitzurechnen?

    Bitte um Eure Mithilfe
    Danke
    lg

    #21818

    Ich würde den Mehrstundendurchschnitt der letzten 3 Monate nehmen, soferne regelmässig welche abgerechnet wurden.
    Bei den Überstunden ist es klar, da mit einem niedrigen Teiler (150) gerechnet wird, sind die Sonderzahlungen beim Überstunden-Satz berücksichtigt.
    Beim KV für Zahnärzte ist es genauso und da rechnen wir den Mehrstundendurchschnitt in die SZ.

    LG Gabriele

    #21819

    Danke,

    gedacht hab ich´s mir eh. Die hat insgesamt bis Juli 247 Mehrstunden (angesammelt) und auf drei mal ausbezahlt bekommen. Wäre nicht gerechtfertigt dies in den Sonderzahlungen nicht zu berücksichtigen!

    lg
    Guppi

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