MBA Ausbildungskosten geltend machen

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  • #14943

    Liebe Experten,

    ich bin unselbständig erwerbstätig und mache seit 2008 einen MBA; Kosten 36000€, gezahlt 2008.
    Meines Wissen ist der Betrag bis inkl. 2008 noch in voller Höhe steuerlich geltend machbar.

    Mit welchem Rückerstattungsbetrag kann ich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung in etwa rechnen (befinde mich in der höchsten Progressionsstufe)?

    Vielen Dank und Liebe Grüße,
    Christoph

    #21062

    Servus Christoph!

    In der höchsten Steuerstufe haben wir einen Grenzsteuersatz von 50%, d.h. du erhältst von allen Werbungskosten (abzüglich 132 Euro Werbungskostenpauschale), die du geltend machst, von der Finanz 50% deiner Kosten retour.
    Allerdings könnte sich durch diesen enorm hohen Betrag (kostet der wirklich 36.000 Euro????) das Einkommen unter 51.000 reduzieren, da liegt dann die Steuerersparnis „nur“ mehr bei ca. 43,6%.
    Bitte mache nicht nur die Kurskosten geltend, sondern auch die Reisekosten (!).

    LG

    #21064

    Hallo zusammen!
    Was bedeutet bis inkl. 2008?
    Ich stehe vor der Entscheidung einen MBA zu machen. Die Ausbildungskosten belaufen sich auf €36.000,- brutto + jede Menge Reisekosten.
    Dazu folgende Varianten:
    – Meine Firma würde sich bereit erklären die Ausbildung zu bezahlen, wobei mein Gehalt bzw. die jährliche Prämie um den Nettowert reduziert wird.
    – Ich bekomme die Prämie ausbezahlt und mache die Ausbilungskosten geltend.
    Was geht bzw. geht nicht.
    Was ist die günstigste Variante?
    Danke für Eure Hilfe!
    LG, MANUEL

    #21063

    Hallo Manuel!

    In einem Forum kann man solche Aussagen nur sehr bedingt machen.
    Es kommt einfach auf die Umstände des Einzelfalls an, was jetzt günstiger ist.
    Am besten wäre hier wohl, wenn du dich mit deinem/r PersonalverrechnerIn zusammensetzt.

    LG

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