Mankogeld im Krankenentgelt

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  • #16277

    Hallo liebes PV-Forum!

    Betreffend Mankogeld hab ich diesmal eine Frage:
    Das im Urlaubsentgelt bezahlte Mankogeld wird für die Zeit des Urlaubes sv-pflichtig.

    Wie schauts genau im Krankenentgelt aus?
    Wird das sv-freie Mankogeld von € 14,53 auch für die Zeit des Krankenstandes aliquotiert und sv-pflichtig gerechnet oder kann dieses weiterhin sv-frei gerechnet werden? (sowie bei den Übstd. Zuschläge nach § 68 (1) und § 68 (2)?

    Liebe Grüße
    Jeanny

    #24113

    Liebe Jenny,

    Bei der Ausfüllhilfe der A+E-Best. im Arbeitsbehelf 2013 der OÖGKK wird beim Punkt 3, „Entgelt“ explizit angegeben, dass SZ und beitragsfreie Bezüge nicht zum Entgelt zählen, dass also das Mankogeld (bis € 14,53)bei der Berechnung des Krankengeldes außer Acht gelassen wird. Daher ist das MG wohl zu aliquotieren und für die Zeit der EFZ nicht auszubezahlen. So hab ich’s auch immer gehandhabt, und noch nie etwas gegenteiliges gehört.

    lg
    Helmut

    #24114

    Hallo Jeanny + Helmut!

    Laut Bezugsartenschlüssel im „großen“ Ortner (Kapitel 45.3) muss das Mankogeld auch ins Lohnausfallprinzip einbezogen werden.
    Durch § 49 Abs. 3 Z 21 ASVG ist klargestellt, dass im Krankenstand fortbezahlte Bezüge (nach § 49 Abs. 3 Z 1 – 20) sv-frei bleiben dürfen.

    LG

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