Mankogeld

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  • #14131
    brigit28
    Teilnehmer

      hallo!

      habe einen klienten, der seinem dienstnehmer 262 euro vom gehalt abziehen möchte, da dieser vergessen hat, diesen betrag zu kassieren. der dienstnehmer bekommt monatlich 14,53 euro mankogeld. ist der abzug gerechtfertigt? wie steht dies im zusammenhang mit dem dienstnehmerhaftpflichtgesetz? gibt es beim mankogeld eine obergrenze, die dem dienstnehmer abgezogen werden darf?

      für eine rasche antwort wäre ich sehr dankbar!

      lg brigit 😆

      #19230
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Birgit!

        Die 14,53 sind die Obergrenze als SV freier Bezugsbestandteil.
        Abziehbar ist mehr. Schau in den Dienstvertrag, bzw. Kollektivvertrag ob hierzu etwas geregelt ist.
        z.B. bei Banken und Supermärkten ist das Fehlgeld oft genau geregelt.

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