Malus – System

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  • #13755

    Wenn ein DN das Frühpensionsalter erreicht hat enfällt der Malusbetrag bei AG Kündigung. Aber vor allem auch bei ausländischen AN weiß ich ja nicht, ob sie die „Jahre“ beisammen haben und so die Versicherungszeiten erfüllen.

    Oder reicht es wenn man das Alter erreicht hat damit der AG keinen Malus bezahlen muß.

    Wer hier im Forum hat damit schon Erfahrung gemacht. Bitte um Eure Hilfe !

    Danke

    #18424

    Lieber Chris,

    wie Sie zutreffend ausführen, entfällt der Malus gemäß § 5b Abs 2 Z 1 lit e AMPFG dann, wenn der Dienstnehmer im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses bereits die ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN für eine (vorzeitige) Alterspension erfüllt (ausgenommen davon ist allerdings ausdrücklich die durch die große Pensionsreform geschaffene Korridorpension).

    Daher reicht das Erreichen des Frühpensionsalters nicht, sondern es müssen auch die sonstigen Pensionsvoraussetzungen (insbesondere Versicherungszeiten) vorliegen. Das ist praktisch durchaus ein Problem, worauf bereits vor einiger Zeit Herr Dr. Höfle in der Zeitschrift ASoK hingewiesen hat.

    M.E. sollte man sich diesbezüglich um die Kooperation des Dienstnehmers bemühen, sodass dieser eine Bestätigung des zuständigen Pensionsversicherungsträgers vorlegt, dass er die Pensionsvoraussetzungen erfüllt.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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