Malus

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  • #14585

    Liebe Forenmitglieder!

    Ich bitte um Ihre Hilfe:

    Wir müssen einen Mitarbeiter kündigen, der sich (fast schon ein ganzes Jahr) im Krankenstand befindet. Er ist im Juni 1948 geboren, hat also seinen 60. Geburtstag bereits im Vorjahr gefeiert.
    Das Arbeitsverhältnis hat 13 volle Jahre gedauert, Pensionsbescheid besitzt er noch keinen.
    Er wird in der SV-Gruppe A4U abgerechnet => also kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr abzurechnen.
    Unser Computerprogramm sieht keinen Malus vor, mit den Programmierern habe ich gesprochen, die sind der Meinung, dass kein Malus mehr anfällt, wenn keine Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge zu zahlen sind.
    Der Malusrechner der GKK berechnet aber eine Malusbetrag. Von der GKK erhielt ich die Auskunft, dass sehr wohl ein Malus anfällt.

    ??? Was ist richtig??? Es geht fast um Euro 2.000,00 Malusbetrag…

    Wer kann mir bitte helfen, ich müsste die Abmeldung bei der GKK bald erledigen, dort sollte schon Malus JA/NEIN angeführt sein.
    Vielen Dank!
    Wünsche noch einen angenehmen Arbeitstag!
    mfg
    BR

    #20258

    Hallo BR!

    Hier ist ganz eindeutig ein Malus abzuführen.

    LG

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