um was gehts denn genau?
Wenn ein Beamter nebenbei was macht, ist das im Prinzip nicht anders zu behandeln als normal auch- der Beamte muss genauso nachversteuern, kann ebenso SV -Rückzahlung beantragen… und zahlt genauso alle Beiträge zur SV. Das ist Solidarität!
nur kann er zB nicht in die Arbeitslose gehen, obwohl er sie gezahlt hat, wenn er trotzdem Beamter bleibt…. weils da auch sowieso keinen Anspruch darauf gibt und weil derjenige ja nicht arbeitslos ist, wenn er nur die Nebentätigkeit aufgibt… oder gekündigt wird…
Ein Beamter kann genauso nebenbei ein Gewerbe ausüben- gewerbl. Buchhalter u. dgl.
Wenn es im Rahmen einer sonstigen dem Staat zuzurechnenden Tätigkeit ist, was der Beamte dazuverdient, ist das zum Gehalt bzw. mit diesem Gehalt gemeinsam abzurechnen. Ob das auch bei versch. Ministerien der Fall wäre, entzieht sich aber meiner Kenntnis wiederum. Das sind Erfahrungen aus dem privaten Bereich, also nur am Rande wissend.
Am gscheitesten bei der Personalvertretung erkundigen (wenn diese halbwegs für das Personal und nicht gegen das Personal arbeitet….)
lg!
PS.: schon gehört?
Personalführung ist …
…die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!