…mir ist etwas passiert, aufgrund einer edv umstellung, hab ich die lohnzettel von einigen dienstnehmern viel zu spät übermittelt.
die gkk hat um nachreichung gebeten, hab ich natürlich sofort gemacht und jetzt droht mir doch ein beitragszuschlag oder?
das ganze war einmalig und ist mir passiert, weil die datei von meinem systembetreuer erstellt wurde und ich übersehen hab, dass sie nicht übermittelt war. der fehlerteufel hat zugeschlagen.
wie hoch wird die strafe ausfallen? meinem chef hab ich schon gebeichtet, nur ich selber hab echt angst, was da von der gkk auferlegt wird. hat wer erfahrung? gelesen hab ich, dass das 10fache der höchstbeitragsgrundlage usw. angesetzt werden kann…das wäre extrem hoch…bitte um eure erfahrungen und tipps danke, vielmals!