Lohnzettel bei länger als 1 monatigem unbezahlten Urlaub

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  • #16185
    Gerhard44
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich beschäftige eine Dienstnehmerin, die heuer einen länger als 1 monatigen unbezahlten Urlaub konsumiert hat. Die WGKK verlangt nun von mir einen unterjährigen Lohnzettel L16. Das Dienstverhältnis wurde aber arbeitsrechtlich nicht beendet. Die WGKK begründet dies mit einer neuen Software, die ab 2013 einen Lohnzettel auch in diesem Fall fordert.
    Mein Lohnverrechnungsprogramm erstellt einen unterjährigen Lohnzettel und übermittelt diesen an die WGKK nur dann, wenn das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich (z.B. Kündigung) beendet wird.
    Ist Ihnen dieses Problem schon untergekommen?
    Für Antworten bin ich sehr dankbar.

    Gerhard

    #23931

    Hallo Gerhard,

    leider nein, ist mir noch nicht untergekommen.

    Interessanterweise wurde das auf der Homepage der WGKK auch noch nicht aktualisiert (siehe Link – Seite 11, da ist nur ein L16 notwendig).

    http://www.wgkk.at/mediaDB/758758_Lohnzettel_Beispielsammlung_Teil_3.pdf

    Ups, hat nicht funktioniert: Probier’s mit dem:

    http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=52138&p_tabid=1&p_pubid=645753

    Dann bitte noch Teil 3 anklicken.

    LG

    #23932
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Gerhard!

    Ich hatte heuer bei Bildungskarenz (3 Monate) schon Probleme. Da bekam ich eine Mahnung, den fehlenden Lohnzettel zu schicken. Die Dame der WGKK hat dann doch keinen Lohnzettel gebraucht, weil das DV ja nicht beendet war. Da bin ich einfach stur geblieben, dass der erst am Jahresende fällig ist.

    Ich habe vorher auch die diversen Infos zu dem Thema gesucht und nachgelesen, dass der Lohnzettel nicht bei Karenzbeginn fällig ist.

    Liebe Grüße

    Biggi

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