Im Newsbeitrag vom 13.März 08 und in der PVInfo März ist zu lesen, dass das Feiertagsarbeitsentgelt nach Finanzansicht steuerpflichtig ist. Das finde ich sehr irritierend.
Im Sailer-Bernold Lohnsteuer in Frage und Antwort ausgabe 2006 steht es meiner Meinung nach anders:
Seite 775: Erfüllt ein AN seine Normalarbeitszeit von Mo bis Fr und fällt in eine Woche ein Feiertag, so wird die Normalarbeitszeit im entsprechenden Lohnzahlungszeitraum zwar nicht erreicht, weil der Feiertag die Normalarbeitszeit kürzt. Da der AN aber den ungekürzten Arbeitslohn trotz des Feiertages erhält, können im Falle der Erbringung von Arbeitsleistungen an diesem Feiertag die dafür zusätzlich geleisteten Zahlungen als Feiertagszuschläge angesehen werden.
Seit ich denken kann, wurde das Feiertagsarbeitsentgelt als steuerfreier Zuschlag nach § 68 (1) EStG behandelt. Was soll diese Äußerung der Finanz jetzt auf einmal? Heißt das, dass nun hunderte Lohnverrechnungsprogramme wieder umgestellt werden müssen? Wie wenn man nichts anderes zu tun hätte …
Freundliche Grüße,
Caro