oh mann – ich kann nicht mehr 21 + 3 rechnen…. 😉
Ok – alles klar, danke für die Info!
Ich hab eine weitere Frage auch noch bzgl. der LSt. bei der gesetzlichen Abfertigung!
Wenn ich die Vervielfachermethode anwende: ich hab z.B. Anspruch auf 6 Monatsentgelte und 3 Monatsentgelte werden sofort fällig. Soll ich für diese Abrechnung bei der Berechnung des Vervielfachers diese drei Monate Abfertigung heranziehen oder soll ich zuerst die Lohnsteuer der gesamten Abfertigung berechnen und dann entsprechend aufteilen? (ich hoffe, ihr wisst, was ich meine…)
lt. Ortner soll man ja die Lohnsteuer dann in Abzug bringen, wenn der entsprechende Teil der Abfertigung ausbezahlt wird – jetzt bin ich mir nicht sicher, ob man das bei der Berechnung des Vervielfachers auch tun soll. Im Endeffekt sollte ja das gleiche rauskommen.
lg
Julia