Lohnset -TEXT – Rückforderung von Überbezügen!

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Bina.
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  • #13817

    Hallo liebe Kollegen/innen!

    Ich hatte den Fall, dass bei einer DN zuviel abgerechnet wurde beim Austritt, (somit auch zuviel bezahlt)
    Den zuviel bezahlten Betrag haben wir zurückgefordert, sie weigerte sich erst das Geld zurückzubezahlen, die Sache nahm jedoch ein glückliches Ende! Beitrag: http://forum.lindeverlag.at/viewtopic.php?t=708

    Ich möchte mich jedoch für die Zukunft absichern und habe irgendwo gelesen wenn man folgenden Text :

    ➡ „Rückforderung von Überbezügen und Irrtum vorbehalten „

    auf den Lohnzettel/Lohnsets der DN druckt, hat man das Recht zuviel überwiesene Beträge zurückzufordern , ohne die Streitfrage „gutgläubiger Verbrauch“ oder nicht!

    Vielleicht weiss jemand genauer drüber Bescheid, oder hat einen besseren Tipp auf Lager ??

    Danke!
    😀

    #18596

    Hallo Bina!

    Habe diese Textstelle aus den Musterverträgen (WEKA-Verlag) 2006: „Pflicht zur Rückerstattung irrtümlicher Zahlungen:
    Der Dienstnehmer ist verpflichtet, allfällige irrtümliche Zahlungen des Dienstgebers zurückzuerstatten. Ein gutgläubiger Verbrauch kann nicht eingewendet werden.“ Damit sollte eine Absicherung möglich sein.

    lg Sylvia

    #18597

    Was ich vergessen habe: diesen Text auf dem Lohnzettel anzudrucken, wird nicht reichen – empfehlenswert ist jedenfalls die Vereinbarung im Dienstvertrag!

    #18598

    Herzlichen Dank,
    mal schauen ob mein Klient damit einverstanden ist!!!?

    Lg

    😀 😀

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