Hallo liebe Kollegen/innen!
Ich hatte den Fall, dass bei einer DN zuviel abgerechnet wurde beim Austritt, (somit auch zuviel bezahlt)
Den zuviel bezahlten Betrag haben wir zurückgefordert, sie weigerte sich erst das Geld zurückzubezahlen, die Sache nahm jedoch ein glückliches Ende! Beitrag: http://forum.lindeverlag.at/viewtopic.php?t=708
Ich möchte mich jedoch für die Zukunft absichern und habe irgendwo gelesen wenn man folgenden Text :
➡ „Rückforderung von Überbezügen und Irrtum vorbehalten „
auf den Lohnzettel/Lohnsets der DN druckt, hat man das Recht zuviel überwiesene Beträge zurückzufordern , ohne die Streitfrage „gutgläubiger Verbrauch“ oder nicht!
Vielleicht weiss jemand genauer drüber Bescheid, oder hat einen besseren Tipp auf Lager ??
Danke!
😀