Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe derzeit folgenden Fall, mit dem ich mich hilfesuchend an den Kreis dieses Forums wende.
Ein Angestellter hat diese Ränge bei der Lohnpfändung:
1. Stelle: rangwahrende Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge
2. Stelle: rangwahrender Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge
3. Stelle: Exekutionsbewilligung des Gerichtes auf Gehaltsexekution
4. Stelle: rangwahrende Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge
Der an 1. Stelle vorgemerkte Gläubiger hat der Exekution des an der 3. Stelle liegenden Gläubigers nicht zugestimmt, daher wird derzeit nichts gepfändet.
Nun tritt aber der Angestellte aus und erhält eine beträchtliche Summe an Abfertigung.
Wie ist jetzt vorzugehen? Muss der an 3. Stelle liegende Gläubiger jetzt bedient werden? Oder ist uberhaupt eine Pfändung nötig?
Für Eure Beiträge bedanke ich mich schon jetzt
Grüsse
Johann