Lohnpfändung bei Austritt

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  • #15480

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich habe derzeit folgenden Fall, mit dem ich mich hilfesuchend an den Kreis dieses Forums wende.
    Ein Angestellter hat diese Ränge bei der Lohnpfändung:

    1. Stelle: rangwahrende Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge
    2. Stelle: rangwahrender Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge
    3. Stelle: Exekutionsbewilligung des Gerichtes auf Gehaltsexekution
    4. Stelle: rangwahrende Vormerkung zur Verpfändung der Bezüge

    Der an 1. Stelle vorgemerkte Gläubiger hat der Exekution des an der 3. Stelle liegenden Gläubigers nicht zugestimmt, daher wird derzeit nichts gepfändet.
    Nun tritt aber der Angestellte aus und erhält eine beträchtliche Summe an Abfertigung.

    Wie ist jetzt vorzugehen? Muss der an 3. Stelle liegende Gläubiger jetzt bedient werden? Oder ist uberhaupt eine Pfändung nötig?

    Für Eure Beiträge bedanke ich mich schon jetzt

    Grüsse

    Johann

    #22276

    Hallo Johann!

    Meines Erachtens hätte schon längst der Gläubiger im 3. Rang befriedigt werden müssen!
    Das kann der „Vormerk-Gläubiger“ überhaupt nicht verhindern.
    Erst wenn der Gläubiger im 1. Rang einen Verwertungsanspruch hat, wird er befriedigt und kann die Zahlung an den Gläubiger im 3. Rang wieder eingestellt werden.
    Hier droht eventuell (ich betone jetzt: „aus der Ferne“) sogar die Drittschuldnerklage – es ist dringend anzuraten, sich professionelle Hilfe zu suchen.

    LG

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