Lohnpfändung

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  • #15451

    Guten Tag

    Wenn ein DN 12 mal im Jahr einen Lohn erhält, dieser jedoch bereits anteilige Sonderzahlungen (UG,WG) enthält.
    Wie lässt sich nun das Existenzminimum berechnen?

    mfg

    Alexander M.

    #22200
    Martin
    Teilnehmer

      Servus Alexander!

      In den Informationsbroschüre vom Justizministerium gibt es folgenden Hinweis:
      http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html
      (Download Existenzminimumtabelle 2010)

      Sonderzahlungen
      Vom 14. Monatsbezug sowie vom 13. Monatsbezug und dergleichen ist der
      sich aus der für monatliche Leistungen vorgesehenen Tabelle 1 a oder 2 a
      ergebende Betrag unpfändbar.

      Wird die Sonderzahlung in Teilzahlungen
      geleistet, so ist der unpfändbare Betrag auf die Teilzahlungen entsprechend
      deren Höhe aufzuteilen.

      Der Pfändungsschutz der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug) und
      jener der Monatsbezüge ist gesondert zu beurteilen. Sowohl für die
      Monatsbezüge als auch für die Sonderzahlungen sind jeweils die unpfändbaren
      Beträge für Monatsleistungen zu gewähren. Eine Zusammenrechnung
      zwischen der Sonderzahlung und dem Monatsbezug findet nicht statt.

      #22201

      Danke für die Antwort,

      diese Broschüre ist mir bekannt, nur ist diese mir nicht ganz klar.

      Plakatives Beispiel:

      Monatliches Gehalt:

      800 netto
      100 UG
      100 WG

      wie hoch ist nun das Existenzminimum? Aus der Antwort hätte ich heraus gelesen 1000 Euro, nicht?
      Da ja die Sonderzahlungen zum unpfändbaren Betrag dazu gezählt werden?

      lg

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