Lohnnebenkosten – wesentlich beteiligte Gesellschafter

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  • #13923

    Liebe Forumteilnehmer!

    Ein Gesellschafter (Bet. 55% – KEIN Geschäftsfüher) einer GmbH schreibt ein monatliches Honorar in unterschiedicher Höhe. Sind diese Bezüge DB-, DZ- und KommSt.pflichtig?

    Danke für eure Hilfe.

    #18775

    Hallo Marianne!

    Meiner Meinung nach nicht, weil nur Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre SONST ALLE MERKMALE EINES DIENSTVERHÄLTNISSES AUFWEISENDE BESCHÄFTIGUNG gewährt werden, für die BMGL herangezogen werden.

    Nachdem dein Gesellschafter (so vermute ich es jedenfalls auf Grundes deines Postings) weder GF noch AN des Unternehmens (und deshalb nicht in den Betrieb eingebunden – genau das kann aber auch der Knackpunkt sein) ist, entfallen mE die Abgaben.

    Schöne Grüße

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