Lohnkürzung durch All-in Vertrag

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  • #16071

    Guten Morgen
    ich habe einen Arbeiter, der für einen befristeten Dienstvertrag von 4 Monaten einen überdurchschnittlich hohen Stundenlohn bekommt. Nun will der Chef ihn ev. behalten, aber ihm nicht weiterhin diesen hohen Lohn zahlen. Er will ihm einen All-In Vertrag anbieten, der ca. 10 Überstunden pro Woche beinhaltet, was jedoch meiner Meinung nach eine Lohnkürzung bedeutet und einer GKK Prüfung nicht standhält – es ist auch fraglich, ob der DN überhaupt so einsteigt. Welche Möglichkeit gäbe es sonst?
    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
    Lara

    #23678

    Änderungsvereinbarung sind, die Zustimmung beider Vertragsparteien vorausgesetzt, jederzeit möglich. Ich wüsste nicht, was die GKK da dagegen haben könnte.

    Eine All-In-Vereinbarung darf den DN freilich nicht schlechter stellen als Einzelabrechnung, insbesondere die kollektivvertraglichen Mindestentgelte sind daher zu beachten.
    Ein DV mit 10 ÜStd pro Woche wird in den meisten Konstellationen AZG-widrig sein (5+60-Regel!).

    Fazit: Solange der KV nicht unterschritten wird, kann man vertraglich auch eine Verschlechterung für die Zukunft vereinbaren – die Frage wird halt sein, ob der DN unterschreibt..

    #23679

    Guten Morgen,
    danke für die umfassende Auskunft und liebe Grüße

    Lara

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