Hallo. Ich habe eine Sache, die mir als etwas schwierig erscheint, darum bitte ich um Eure Hilfe.
Ein Mitarbeiter, der als Sicherheitswachorgan angestellt ist (Arbeiter) arbeitet im Schnitt 40 Stunden /Woche an 5 Arbeitstagen, immer tagsüber.
Er hat an einem gesetzlichen Feiertag tagsüber keinen Dienst, tritt aber um 18:30 an diesem Feiertag einen ausserordentlichen Sonder-Nachtdienst an, der bis 5:00 am nächsten Tag (Werktag) dauert.
Was bekommt er nun ausser seinen Stunden von 18:30 – 05:00 zusätzlich, also dafür dass er am Feiertag gearbeitet hat?
Fällt er dann um seine Lohnfortzahlung tagsüber oder bekommt er die zusätzlich zu seinem Entgelt für die Nachtschicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe…