Lohnerhöhung nach Dienstjahren !!!!

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  • #16067

    Hallo !!!

    Wenn ich im moment über dem Kollektivvertrag-Mindestlohn Entlohnt werde, ich schon seit 7 Jahren nur die Gesetzliche Lohnerhöhung bekomme habe (bin schon 10 Jahre im Betrieb) , habe ich auch auf eine Lohnerhöhung auf grund von vollendeten Dienstjahren anspruch oder ist da nichts zu machen?? Was bringt mir dann die Vorrückung ??

    Bin im Kollektivvertrag Handel Berufsgruppe 3

    Wäre für eine Info sehr dankbar !!

    mfG Ingo

    #23671
    biggi
    Teilnehmer

      Lieber Ingo!

      Wer bei einem Dienstjahr-Sprung immer noch genug verdient, bekommt da nichts drauf. Die gesetzliche Lohnerhöhung muss aber dann die vom entsprechenden Dienstjahr sein: Da es prozentmäßige KV-Erhöhungen sind, ist der Betrag dann natürlich höher, also machen die Dienstjahre trotz Überzahlung ein bisschen etwas aus.

      Liebe Grüße

      Biggi

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