Lohnabrechnungsbeleg

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  • #14219

    Guten Morgen,
    könnt Ihr mir bitte sagen, welche Angaben gesetzlich am Lohnabrechnungsbeleg unbedingt vermerkt sein müssen.

    Muss § 68 (5 Überstundenzuschlag frei), MV Beitrag zb vermerkt sein. Oder genügt es die Bemessung der SV und LSt und die jeweiligen Abzüge des DN?

    Da bei uns im Betrieb einfach alles vermerkt ist, bin ich jetzt überfragt welche Bestandteile gesetzlich verankert sind. Es geht um den Lohnbeleg einer anderen Firma.

    Danke für Eure Hilfe
    Chris 😆

    #19446

    Hallo Chris!

    § 78/(5) EStG:
    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
    — Bruttobezüge gemäß § 25,
    — Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und Z 5,
    — Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und 5,
    — Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,
    — die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,
    — Lohnsteuer.

    Schöne Grüße

    #19447

    Danke Roland !

    #19448

    Hallo Chris!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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