Hallo Mimi!
Nein – (höchstwahrscheinlich) keine Chance!
Nach mittlerweile ständiger Judikatur des VwGH ist ein Geschäftsführer (auch oder gerade dann wenn er Alleingesellschafter ist) in den betrieblichen Organismus des Unternehmens eingegliedert.
Ich habe dir einen entscheidenden Satz aus der jüngeren Rechtsprechung unten reinkopiert: VwGH vom 04.02.2009, 2008/15/0260
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 10. November 2004, 2003/13/0018, durch einen verstärkten Senat ausgesprochen, dass bei der Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, entscheidende Bedeutung dem Umstand zukommt, ob der Geschäftsführer bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist. Weiteren Elementen, wie etwa dem Fehlen eines Unternehmerrisikos oder einer als „laufend“ zu erkennenden Lohnzahlung, kann nur in solchen Fällen Bedeutung zukommen, in denen die Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes nicht klar zu erkennen ist. Vom Fehlen einer solchen Eingliederung ist nach dem in ständiger Judikatur entwickelten Verständnis zu diesem Tatbestandsmerkmal in aller Regel nicht auszugehen.
LG