Hallo liebe Forummitglieder!
Diese Konstellation hatte ich noch nie – und das am späten Nachmittag – bitte um Gedankenanstoß…
1. Rang Unterhaltsexekution – kein Rückstand mehr – nur noch laufender Unterhalt von 180 € monatl. zu bezahlen
2. Rang sonst. Exekution und dahinter nur noch andere sonstige Exekutionen
Verdienst netto 1360
260,40 pfändbar laut Tab. 1am mit Unterhaltspflicht für eine Person
würdet ihr nun die 180,00 von den 260,40 abziehen? Weil Differenz zwischen 1am und 2am brauche ich doch nicht rechnen, wenn die Unterhaltsexekution doch im 1. Rang ist?! Und eben nur 80,40 an den sonst.Gläubiger im 2.Rang bezahlen?
Bitte um Hilfe,
liebe Grüße, Andrea