lfd. Unterhalt primär aus Unterhaltsmasse tilgen?

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  • #16340

    Hallo wer von euch kann mir bitte weiterhelfen?

    Wird die Unterhaltsexekution primär aus Unterhaltsmasse oder wird die allg. Pfängungsmasse nach Rang aufgebraucht?

    Beispiel:

    1. Rang lfd Unterhalt €350,00
    2. Rang gewöhnliche Exekution

    Unterhaltsexistenzminimum € 900,00
    Normales Existenzminimum € 1.200,00
    Nettoverdienst € 1.300,00

    Variante 1)
    Tilgung Rang 1: € 100,00 aus Allgemeiner und Rest aus Unterhaltsmasse
    Tilgung Rang 2: keine Tilgung

    Variante 2)
    Tilgung Rang 1: € 300,00 aus Unterhaltsmasse + € 50,00 aus Allg. Pfändungsmasse
    Tilgung Rang 2: € 50,00 aus Allg. Pfändungsmasse

    #24254

    Hallo,

    Unterhaltsexekutionenn sind immer zuerst aus dem Differenzbetrag zwischen normalem Existenzminimum und dem Unterhaltsexistenzminimum zu berechnen.
    Bei diesem Beispiel bedeutet das, dass – vorausgesetzt es gibt keinen Unterhaltsrückstand und es ist „nur“ der laufende Unterhalt zu pfänden – die Variante 2 die richtige ist.

    lg Ludwig

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