Sehr geehrte Damen und Herren!
Leistungsprämien werden den Mitarbeitern immer im nächsten Jahr für das laufende Kalenderjahr gewährt und sie unterschreiben jährlich ein Schreiben, in dem unter anderem auch steht:
„Anspruch auf die Auszahlung der Prämie haben jene Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Auszahlung sowie im Jahr 2015 in einem ungekündigten Dienstverhältnis gestanden sind. „
wenn ein DN 2015 kündigt, hat er trotzdem 2016 Anspruch auf die Prämie um eine Schlechterstellung zu vermeiden oder ist die Formuliereng „ungekündigtes Dienstverhältnis“ so eindeutig, das dies nicht der Fall ist ?
vielen Dank im Voraus,
mfg, Amy