Sg. Ortner-Team,
ein Lehrling hat mit 24.11.05 die Lehrabschlußprüfung abgelegt. Im Lehrvertrag steht, dass für die Weiterverwendungspflicht auf die Dauer der gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgeschriebenen Behaltezeit ein befristetes Dienstverhältnis abgeschlossen wird.
Liege ich richtig mit meiner Auslegung:
das Lehrverhältnis endet am 27.11.05, Beginn Ang.-Verhältnis: 28.11.05
UZ/WR (bereits ausbezahlt): muss ich diese nochmals korrigieren?
(aliquot mit letztem LE-Anspruch u. neuem Gehaltsanspruch). Muss ich die UZ/WR rollen (Teil für Lehrling und Teil für Ang.?)
Das Dienstverhältnis endet am 27.02.06. (im Kollektivvertrag finde ich keine längere Behaltezeit)
Reicht es, dem Dienstnehmer einfach mitzuteilen, dass das Dienstverhältnis durch Zeitablauf per 27.02.06 endet, eine Übernahme in ein unbefristetet Dienstverhältnis wird nicht gewünscht?
Kann mir vom Ortner-Team jemand helfen?