Lehrzeitanrechnung

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  • #14990

    Hallo!
    Ich habe folgende Situation:
    Einem Lehrling wurden 8 Monate fürs 1.Lj und 4 Monate fürs 2.Lj. angerechnet.
    Heißt das, dass ich ihn nach Ablauf der ersten 4 Monate schon ins 2.Lj. springen lasse und dann nach weiteren 8 Monaten bereits ins 3.Lj. (d.h. nach 12 Monaten im Betrieb ist er bereits im 3.Lj.) mit allen Konsequenzen (höhere LE + BGR-Ändg.)?
    Danke für eure Hilfe,
    Susanne

    #21227

    Hallo Susanne!

    Man muss hier Arbeitsrecht und SV-Recht auseinanderhalten:

    Arbeitsrecht:
    Erste 4 Monate: LE lt. KV für das 1. LJ
    5. – 12. Monat: LE für das 2. LJ
    13. – 24. Monat: LE für das 3. LJ

    SV-Recht:
    1.-12. Monat: Einstufung in die BGR für das (normalerweise) 2. LJ
    13. – 24. Monat: Einstufung in die BGR für das 3. LJ

    LG

    #21228

    Hallo Roland,
    diese Unterscheidung ist ja hoch interessant!
    Vielen Dank,
    Susanne

    #21229

    Hallo Susanne!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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