Lehrvertragslösung

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  • #15637

    Liebes Forum!

    Kann ein Lehrling, der dem Lehrherrn bekannt gibt, am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit zu kommen, weil er am Lehrverhältnis nicht mehr interessiert ist, mit „unberechtigtem vorzeitigen Austritt“ abgemeldet werden (Folgen: kein Anspruch auf Urlaubsentschädigung, kein Anspruch auf SZ laut KV)? Oder muss einem Lehrling jedenfalls der Resturlaub und Sonderzahlungen bezahlt werden?

    lg Sylvia

    #22668

    Hallo Sylvia!

    Tja, leider gibt’s da noch den Austrittsgrund, dass der Lehrling „den Lehrberuf aufgibt“ …

    LG

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