Hallo!
Bei einer Einzellehre im Handel sind es drei Jahre. Aber man kann ja auch zum Beispiel eine Lehre als Orthopädieschuhmacherin- u. Einzelhandelskauffrau machen (Doppellehre). Da hab‘ ich dann 4 Lehrjahre und da nehme ich dann auch den KV-Lohn vom 4. Lehrjahr her.
Immer wieder nützlich auch einen Blick in die Lehrberufsliste zu tun: Um die Lehrzeitdauer zu bestimmen:
wko.at/ooe/Bildung/lv/lv_pdf/lehrberufsliste.pdf
Aber zur Kontrolle lasse ich mir immer vom Klienten eine Kopie des Lehrvertrags schicken. Schon allein um zu sehen ob nicht eine Vorlehre angerechnet wurde.
Liebe Grüße, Andrea