Lehrling und Überstunden

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  • #13718
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ein Lehrling darf doch nur bedingt zur Überstundenarbeit herangezogen werden?!
    Ist das auch richtig das bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Zuschlag von 50% der Lehrlingsentschädigung gebührt, und nach Vollendung des 18. lebensjahres der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn zur Berechnung des Grundlohnes und des Zuschlages herangezogen wird?!

    LG

    #18331

    Hallo Birgit!

    Ja, nur bedingt: für Vor- und Abschlußarbeiten täglich bis zu einer halben Stunde und bis zu 3 Stunden je Woche.

    Ja, das mit der Entlohnung handhabe ich auch so. Bis zum 18.Lebensjahr nehme ich zur Berechnung des Grundlohns und Zuschlags die Lehrlingsentschädigung und dann nach Vollendung des 18.Lebensjahres als Berechnungsgrundlage den niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn bzw.Angestelltengehalt.

    Liebe Grüße
    Andrea

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